Ohne Betriebsrat geht's nicht:
Betriebsordnung, Arbeitszeit, Überstunden, neue Technologie, Lohn- und Gehaltsgestaltung. Das ist nur eine Auswahl der Mitbestimmungsrechte, die durch Gerichtshöfe der EU ergänzt wurden und auch Änderungen in den nationalen Gesetzen zur Folge haben.
Doch der Betriebsrat kann auch selbst Initiative ergreifen. Aber was kann / darf / muss durch den Betriebsrat geregelt werden?
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und
Betriebsratsmitglieder, die neugewählt sind
Aus dem Themenplan
• Beteiligungsrechte des Betriebsrats
• Besonderheiten und Bereiche der Mitbestimmung
• Initiativrecht und die vielfältigen Mitbestimmungsrechte nach§ 87 BetrVG
• Umsetzung der Mitbestimmung
• Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats
• Hinzuziehung von Sachverständigen
• Verhandlungsführung
• Wie wird eine Verhandlung vorbereitet?
• Wie wird eine Verhandlung durchgeführt?
• Rechtliche Möglichkeiten des Betriebsrats bei einseitigen Maßnahmen des Arbeitgebers
• Hinweise aus der Rechtsprechung der Gerichte insbesondere der EU - Gerichtshöfe
Termin | Ort | Seminar-Nr. | |||||||||||||||||||
04.10. - 07.10.2022 | Weissenhäuser Strand | BR3-20221004 | |||||||||||||||||||
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