In unseren Seminaren erarbeiten wir gemeinsam stabile Grundlage und Lösungsergebnisse für die Interessen der Beschäftigten und Handlungen der Arbeitnehmervertretungen.
Dies erfolgt unter den Vorgaben der aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, insbesondere unter den derzeitigen Urteilen der EU-Gerichtshöfen. Diese Entscheidungen haben Ende 2020 die nationalen gesetzlichen Vorgaben der Nationalstaaten insbesondere in dem Bereich Arbeitszeiten überholt.
Weiterhin haben sich unsere Inhouse-Schulungen bewährt, welche sich mit den speziellen, aktuellen Anforderungen und angeforderten Beschlüssen der Arbeitnehmervertretung befassen.