Für erstmalig gewählte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Betriebsratsbitglieder, die bisher noch keine oder geringfügige Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen.
Innerhalb des Seminars werden die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetz intensiv behandelt. Hierzu zählen die Erweiterung der Informationsrechte und die Neuerung der Mitbestimmung des Betriebsrates. Weiterhin werden die Hinweise aus der Rechtsprechung der Gerichte und der EU-Gerichtshöfe behandelt.
Der vorherige Besuch des Betriebsrat-I-Seminars ist nicht zwingend erforderlich.
Seminarinhalt
Daten und Fakten
Zur Zeit keine Termine