Für Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die neu gewählt sind.
Betriebsordnung, Arbeitszeit, Überstunden, neue Technologien, Lohn- und Gehaltsgestaltung. Das ist nur eine Auswahl der Mitbestimmungsrechte, die durch Gerichtshöfe der EU ergänzt wurden und Änderungen in den nationalen Gesetzen zu Folge haben.
Doch der Betriebsrat kann auch selbst Initiative ergreifen. Aber was kann/darf/muss durch den Betriebsrat geregelt werden?
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