Betriebsrat III - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten §87 BetrVG

Für Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die neu gewählt sind. 

Betriebsordnung, Arbeitszeit, Überstunden, neue Technologien, Lohn- und Gehaltsgestaltung. Das ist nur eine Auswahl der Mitbestimmungsrechte, die durch Gerichtshöfe der EU ergänzt wurden und Änderungen in den nationalen Gesetzen zu Folge haben. 

Doch der Betriebsrat kann auch selbst Initiative ergreifen. Aber was kann/darf/muss durch den Betriebsrat geregelt werden?

 

Seminarinhalt

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Besonderheiten und Bereiche der Mitbestimmung
  • Initiativrecht und die vielfältigen Mitbestimmungsrechte nach §87 BetrVG
  • Umsetzung der Mitbestimmung
  • Unterrichts- und Beratungsrechte des Betriebsrats
  • Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Verhandlungsführung
  • Wie wird eine Verhandlung vorbereitet?
  • Wie wird eine Verhandlung durchgeführt?
  • Rechtliche Möglichkeiten des Betriebsrats bei einseitigen Maßnahmen des Arbeitgebers
  • Hinweise aus der Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere der EU-Gerichtshöfe

 

Daten und Fakten

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