Grundlagen nicht nur für neugewählte Mitglieder des Betriebsrates!
Diese Schulung dient der Ergänzung des Wissens auch für Betriebsratsmitglieder, die bereits in der Vergangenheit ein Grundlagenseminar besucht haben.
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 (abwertend Kommentator Prof. Däubler "Betriebsrätehilfgesetz"), ergeben sich neue Vorgehensweisen.
Für erstmalig gewählte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Betriebsratsbitglieder, die bisher noch keine oder geringfügige Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen.
Innerhalb des Seminars werden die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetz intensiv behandelt. Hierzu zählen die Erweiterung der Informationsrechte und die Neuerung der Mitbestimmung des Betriebsrates. Weiterhin werden die Hinweise aus der Rechtsprechung der Gerichte und der EU-Gerichtshöfe behandelt.
Für Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Betriebsratsmitglieder, die neu gewählt sind.
Betriebsordnung, Arbeitszeit, Überstunden, neue Technologien, Lohn- und Gehaltsgestaltung. Das ist nur eine Auswahl der Mitbestimmungsrechte, die durch Gerichtshöfe der EU ergänzt wurden und Änderungen in den nationalen Gesetzen zu Folge haben.
Doch der Betriebsrat kann auch selbst Initiative ergreifen. Aber was kann/darf/muss durch den Betriebsrat geregelt werden?
Für Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder in Betriebsräten.
Das Seminar behandelt die Grundbegriffe und Verfahren der Umstrukturierung/Betriebsänderung und die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrats, die Mitbestimmungsrechte anzuwenden. Weiterhin werden die Hinweise aus der Rechtsprechung der Gerichte und der EU-Gerichtshöfe behandelt.
Gemeinsam beantworten wir Fragen zum Thema Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz und schaffen Grundlagen für die Arbeit der Arbeitnehmervertretungen.
Eine Querschnittsaufgabe für die Arbeit im Betriebsrat ist die Schriftführung. Verantwortlich ist Grundsätzlich der Betriebsrat vorsitzende und seine Stellvertretung bzw. die nach der Geschäftsführung vorgesehende Person.
Es gilt der Grundsatz aus dem BetrVG - von jeder Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen - §BertVG.
Dieses Seminar richtet sich an alle Mitglieder von Betriebs-, Personal- und Mitarbeitervertretungen, die dem Gremium eine oder mehrere Amtsperioden angehören.
Eine rechtssichere und sachgerechte Betriebs-, Personal- und Mitarbeitervertretungsarbeit erfordert von jedem Mitglied eine ausreichende Kenntnis von aktuellen Neuregelungen der Gesetze und der Rechtsprechung.
Fahrlehrerweiterbildung gemäß §53 FahrlG
Das Seminar ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz Schleswig-Holstein (BFQG) als Bildungsurlaub unter WBG/B15705 anerkannt
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder, Vorsitzende, Stellvertreter, Ausschussvorsitzende, Schriftführungsbeauftragte
JAV-Mitglieder: Vorsitzende, Stellvertreter, Schriftführungsbeauftragte
In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden die Arbeitserleichterungen mit dem Computer, lernen die typischen Büroprogramme kennen und die vielfältigen Aufgaben der BR, PR und MAV schnell und erfolgreich zu bewältigen. Die Rechtsprechung der Gesetzgeber sieht die Ausstattung von Arbeitnehmervertretungen (BR,PR, MAV) mit Mitteln der Informationstechnik ausdrücklich vor.